Mario Draghi und seine Europäische Zentralbank kaufen Anleihen in Milliardenhöhe ein und pumpen somit die EU-Märkte voll mit Geld. Das missfällt zunehmend mehr Menschen, auch weil die gewünschte Wirkung bislang ausblieb. Der Europäische Gerichtshof musste sich der Sache auch schon annehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Bedenken zum Anleiheprogramm geäußert hatte. Nun kehrt die EZB wieder nach Karlsruhe vors Gericht zurück.
Die umstrittene Euro-Rettungspolitik
Die geldpolitischen Mittel der EZB scheinen sehr begrenzt. Sie spricht zwar immer wieder von vielen möglichen Instrumenten, doch am Ende gibt es nur noch mehr Geld aus der Presse. Ob man dies wirklich gut heißen kann, darüber will das Bundesverfassungsgericht erneut debattieren. Es geht dabei um die Euro-Rettungspolitik, viel weniger unter dem Namen „Outright Monetary Transactions“ (OMT) bekannt. Dieses erlaubt der EZB im Notfall unendlich viele Anleihen von Euro-Staaten kaufen zu können. Bislang musste dieses Programm noch nie aktiviert werden, aber es besteht seit 2012 und sein Einsatz könnte theoretisch jederzeit erfolgen.
Doch mit Geld spielt man nicht und viele Bürger klagten die EZB wegen ihrer zu lockeren Maßnahmen an. Staaten mit finanzieller Schieflage dürften nicht mit der Notenpresse gerettet werden, da ansonsten ein Ungleichgewicht in der Gemeinschaftswährung entstünde. Karlsruhe will nun am Dienstag die ersten Verhandlungen dazu aufnehmen. Ein Datum zum späteren Urteil will noch niemand in Aussicht stellen.
Doch schon jetzt hat sich eine gewisse positive Wirkung durch das OMT-Programm eingestellt. Nur durch seine Existenz haben sich die Finanzmärkte in der EU beruhigt, meinen die Befürworter.
Weidmann und Mersch sind dabei
Um vor Ort in die Diskussionsrunde mit eingreifen zu können, werden Jens Weidmann als Bundesbank-Präsident und Yves Mersch in seiner Funktion als EZB-Direktor anwesend sein. In 2013 gab es schon einmal diese Herausforderung, ein Jahr später trat man dann aber den Fall an den EuGH ab. Im vergangenen Juni gab es aus Luxemburg grünes Licht für OMT. Nun kehren alle an das Bundesverfassungsgericht zurück. Hier geht es um die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Theoretisch muss Karlsruhe das Urteil des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigen, aber die Praxis könnte auch ganz anders aussehen. Manche erwarten einen offenen Schlagabtausch der Gerichte. Es wird von Experten angeraten dem Urteil des EuGH zuzustimmen, jedoch mit einer anderen Begründung. Doch nur das reine äußern von Bedenken hat noch nie etwas verändert.
Unterdessen kauft Draghi weiter fleißig Anleihen auf, in der Hoffnung die Inflation zeigt sich irgendwann davon beeindruckt. Für Januar wurde sie mit 0,50 Prozent angegeben. So hoch war sie zuletzt im April gewesen.