Der Forexhandel fällt in die Gruppe des Handels mit Derivaten. Derivate wiederum zählen zu den Investments, die nicht mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden, wie beispielsweise der klassische Handel mit Devisen auf einem Währungskonto. Gewinne aus dem Forextrading unterliegen der Abgeltungssteuer. Deutsche Forex Broker sind in der Pflicht, die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abzuführen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie es sich verhält, wenn der Broker seinen Stammsitz im Ausland hat.
Steuerpflicht besteht generell
Unabhängig davon, ob ein Trader ein Handelskonto bei einem deutschen Broker unterhält, bei einem ausländischen Broker mit Niederlassung in Deutschland oder direkt im Ausland, Erträge aus dem Forexhandel sind laut forexhandel.org abgeltungssteuerpflichtig. Im Gegensatz zu Banken agieren die deutschen Broker allerdings etwas anders. Banken führen die Steuer direkt bei Auszahlung der Zinsen oder Dividenden oder bei Veräußerung eines Wertpapiers direkt ab. Die deutschen Forexbroker gewähren ihren Anlegern faktisch einen Kredit. Sie führen die im Laufe eines Jahres angefallene Steuer nur einmal, am Ende eines Jahres ab. Für Trader bedeutet dies, dass sie über das Jahr gesehen rund 25 Prozent mehr Kapital für den Handel zur Verfügung haben. Auf der anderen Seite müssen sie natürlich darauf achten, dass zum Fälligkeitstermin genügend Deckung auf dem Handelskonto vorhanden ist. Bei ausländischen Brokern dagegen obliegt es dem Trader selbst, die Gewinne im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben, damit sie dann von den Finanzbehörden eingezogen werden können. Grundlage für die Gewinnermittlung sind folglich die chronologisch zusammenhängenden Kontoauszüge des Handelskontos.
Die Versuchung ist groß
Der Gedanke, die Gewinne der im Ausland durchgeführten Trades auch im Ausland zu belassen, liegt natürlich nahe. Eine Umsetzung würde jedoch den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Darüber hinaus wird das Kooperationsnetz der Behörden auf internationaler Ebene immer enger. Wer ein Brokerkonto bei einem Broker in einem Land unterhält, dessen Quellensteuer 25 Prozent übersteigt, wird es sich sowieso überlegen, ob er seine Gewinne nicht lieber hierzulande versteuert. Es besteht schließlich die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückzuerhalten. Aus steuerlichen Gründen gezielt einen Broker im Ausland zu wählen, scheint ganz offensichtlich eine müßige Entscheidung zu sein. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr deutsche Dienstleister in diesem Segment etablieren, wie auch unsere Brokerübersicht deutlich macht. Die Besteuerung sollte bei der Brokerwahl bestimmt nicht den Ausschlag geben. Wichtiger sind Dinge wie ein kostenloses Demokonto, eine breite Vielfalt an Ausbildungsinhalten oder eine möglichst niedrige Ersteinzahlung auf das Handelskonto des Brokers. Der Bonus auf die Ersteinlage spielt ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle.